Rechtsprechung
   VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7651
VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17 (https://dejure.org/2019,7651)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.03.2019 - 5 K 384/17 (https://dejure.org/2019,7651)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. März 2019 - 5 K 384/17 (https://dejure.org/2019,7651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 S 1 SGB 6, § 5 Abs 1 S 3 SGB 6
    Rechtsweg bei Klagen auf Erteilung eines Gewährleistungsbescheids; Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf eine andere Beschäftigung; Gewährleistungsentscheidung mit Rückwirkung; Ermessensausübung im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 5 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 5 Abs. 1 S. 3
    Verwaltungsrechtsweg; Rentenversicherungsfreiheit; Versorgungsanwartschaft; Erstreckung der Gewährleistung; Ermessen; Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13

    Beamtenversorgung; Gewährleistungserstreckung einer Versorgungsanwartschaft auf

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17
    Es ist schließlich auch nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber einem Antragsteller bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch einräumen wollte ( so BVerwG, Beschl. v. 08.11.1988 - 2 B 158.88 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013 - 4 S 52/13 -, juris, m.w.N.; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000 - 10 A 11233/99 -, juris; a.A. Fichte, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand: 05/17, § 5 Rn. 158 ).

    Sodann hat er zu berücksichtigen, dass er mit einer Gewährleistungserstreckung die von dem Beamten aufgenommene weitere Beschäftigung entgegen ihrer eigentlichen versicherungsrechtlichen Zuordnung versicherungsfrei stellt, damit der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszahler entzieht und dem Beamten zugleich gegebenenfalls auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt im Verhältnis zu sonstigen Arbeitnehmern verschafft, die nur versicherungs- und damit beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen können ( so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O., m.w.N. ).

    Soweit das LBV in seinem Widerspruchsbescheid vom 30.12.2016 ausgeführt hat, das fehlende individuelle Interesse eines hinreichend abgesicherten Beamten an dem Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich wegen der Anrechnungsvorschriften oftmals als wirtschaftlich wertlos erweisen, sei nach dem Willen des Gesetzgebers kein Grund ihn zu Lasten der Solidargemeinschaft versicherungsfrei zu stellen, der die Sozialversicherung beherrschende Grundsatz der Solidarität aller abhängig Beschäftigten schließe es aus, die Versicherungspflicht von einem individuellen Schutzbedürfnis abhängig zu machen, hat es der Sache nach eine im Rahmen der Ermessensausübung zulässige Erwägung angestellt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O. ).

    So wird er neben dem zuvor genannten Aspekt, dass mit einer Gewährleistungserstreckungsentscheidung regelmäßig in das Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung eingegriffen wird, vor allem auch zu würdigen haben, inwieweit die von dem Kläger ausgeübte Beschäftigung an der Musikhochschule Freiburg gleichzeitig neben seiner Tätigkeit als beamteter Musiklehrer an einem Gymnasium im öffentlichen Interesse lag ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O., juris Rn. 21 ff., und OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000, a.a.O., juris Rn. 5. ff. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 10 A 11233/99
    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17
    Es ist schließlich auch nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber einem Antragsteller bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch einräumen wollte ( so BVerwG, Beschl. v. 08.11.1988 - 2 B 158.88 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013 - 4 S 52/13 -, juris, m.w.N.; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000 - 10 A 11233/99 -, juris; a.A. Fichte, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand: 05/17, § 5 Rn. 158 ).

    So wird er neben dem zuvor genannten Aspekt, dass mit einer Gewährleistungserstreckungsentscheidung regelmäßig in das Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung eingegriffen wird, vor allem auch zu würdigen haben, inwieweit die von dem Kläger ausgeübte Beschäftigung an der Musikhochschule Freiburg gleichzeitig neben seiner Tätigkeit als beamteter Musiklehrer an einem Gymnasium im öffentlichen Interesse lag ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O., juris Rn. 21 ff., und OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000, a.a.O., juris Rn. 5. ff. ).

  • BVerwG, 08.11.1988 - 2 B 158.88

    Auslegung und Anwendung des § 6 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17
    Es ist schließlich auch nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber einem Antragsteller bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch einräumen wollte ( so BVerwG, Beschl. v. 08.11.1988 - 2 B 158.88 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013 - 4 S 52/13 -, juris, m.w.N.; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000 - 10 A 11233/99 -, juris; a.A. Fichte, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand: 05/17, § 5 Rn. 158 ).
  • VG Berlin, 26.05.2004 - 5 A 141.02
    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17
    Soweit der Beklagte sich zum Beleg seiner Auffassung des Weiteren u. a. auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26.05.2004 - 5 A 141.02 - ( juris ) beruft, verkennt er, dass dieser Entscheidung - im Unterschied zum Fall des Klägers - genau der von § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI ( früher: § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB VI ) geregelte Fall zugrunde lag, in dem ein zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigter Lehrer (ohne beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaft) später als Studienrat in das Beamtenverhältnis berufen worden war und in dem dieser die rückwirkende Gewährleistung der Versicherungsfreiheit für die Zeit vor seiner Verbeamtung begehrt hat ( ähnlich verhält es sich in den Fällen, die den vom Beklagten außerdem bezeichneten Entscheidungen des Bayer. LSG zugrunde lagen ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht